Mehr zu Geschmacksmustern


1. Was ist ein Geschmacksmuster?

Ein Geschmacksmuster dient dem Schutz eines Designs, also dem Aussehen einer Ware oder eines Teils davon. Das Geschmacksmusterrecht läßt sich systematisch zwischen Urheberrecht einerseits und Patent- bzw. Gebrauchsmusterrecht andererseits einordnen.

Die urheberrechtliche Grundlage liegt darin, daß sich die Schutzfähigkeit eines Designs durch ein Geschmacksmuster nicht aus technischen, sondern aus gestalterischen Besonderheiten des Designs ergeben muß. Diese gestalterischen Besonderheiten können sowohl in der Form als auch in der Farbgebung des Designs liegen. Bei zweidimensionalen Designs spricht das Gesetz von "Mustern", bei 3D-Designs von "Modellen". Auf beide finden die gesetzlichen Regelungen gleichermaßen Anwendung.

Die Nähe zu den technischen Schutzrechten (Patenten und Gebrauchsmustern) ergibt sich daraus, daß Geschmacksmuster - anders als Urheberrechte bei einer Registrierungsbhörde eingetragen werden können. Durch die Eintragung kann sich die Durchsetzung eines Geschmacksmusters ganz erheblich erleichtern.

2. Voraussetzungen für ein Geschmacksmuster

Um als Geschmacksmuster geschützt werden zu können, muß ein Design insbesondere neu sein und Eigenart haben.

Neuheit bedeutet, daß das Geschmacksmuster nicht zum sog. vorbekannten Formenschatz gehören darf. Dies bedeutet, es muß sich von bisher benutzten oder anderweitig veröffentlichten Designs unterscheiden, und zwar nicht nur in unwesentlichen Teilen.

Eigenart Eigentümlichkeit liegt dann vor, wenn sich der Gesamteindruck des Designs von den Gesamteindrücken von bekannten Designs aus Sicht eines informierten Anwenders abhebt.

Wirkungen eines Geschmacksmusters

Der Inhaber eines Geschmacksmusters hat das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Er kann insbesondere Dritten die Herstellung und/oder den Verkauf von Produkten verbieten, die dem Design nachgebildet sind. Eine Geschmacksmusterverletzung, also eine unbefugte Benutzung des Geschmacksmusters durch Dritte, begründet ähnliche Rechtsansprüche wie eine Kennzeichenverletzung und wird meist in derselben Weise verfolgt.

GLAWE DELFS MOLL ist spezialisiert auf
  • Begutachtung der Schutzfähigkeit von Designs als Geschmacksmuster oder als 3D-Marke,
  • Vertretung und Betreuung von Geschmacksmusteranmeldungen im In- und Ausland,
  • Überwachung der Fälligkeitstermine für die Verlängerung der Schutzdauer von Geschmacksmustern,
  • Prüfung und Verfolgung von Geschmacksmusterverletzungen,
  • Betreuung von und Mitwirkung in Verletzungsverfahren, im Ausland durch Einschaltung ausgesuchter Spezialkanzleien vor Ort,
  • Vertretung in Verletzungsprozessen vor deutschen Gerichten.
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