Mit dem am 16. September 2011 unterzeichneten Leahy-Smith America Invents Act (AIA) gab es wesentliche Änderungen im US-Patentrecht (siehe Beitrag vom 25.10.2011). Die Auswirkungen des AIA beschränken sich nicht auf beim US-Patentamt eingereichte nationale Patentanmeldungen, sondern betreffen auch internationale Patentanmeldungen nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT).
Da nach dem früheren Recht eine US-Patentanmeldung nur durch den Erfinder und nicht durch einen Rechtsnachfolger eingereicht werden durfte, war es in PCT-Anmeldungen regelmäßig erforderlich, neben dem eigentlichen Anmelder die Erfinder anzugeben und diese für die Zwecke der USA als Anmelder zu benennen. Zu einem späteren Zeitpunkt konnte dann eine Übertragung von den Erfindern auf den eigentlichen Anmelder erfolgen.
Dieser Aufwand entfällt durch den AIA. Bei PCT-Anmeldungen, die ab dem 16. September 2012 eingereicht werden, kann der Rechtsnachfolger auch für die Zwecke der USA als Anmelder benannt werden. Dies hat weitere Erleichterungen zur Folge, indem es etwa einem Verzicht auf die PCT-Anmeldung nicht mehr notwendig ist, die Unterschriften aller Erfinder beizubringen.
Erhalten bleibt allerdings das Erfordernis, dass im Laufe des Verfahrens vor dem US-Patentamt eine Erfindererklärung eingereicht werden muss. Ganz ohne Unterschrift des Erfinders geht es in den USA also nach wie vor nicht.