In der Sache T 0092/21 hatte die Beschwerdekammer (BK) des Europäischen Patentamts kürzlich darüber zu entscheiden, ob auf ein Kraftwerk gerichtete Patentansprüche ausführbar im Sinne von Art. 83 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) anzusehen sind, obgleich aus Sicht der Prüfungsabteilung bestimmte Passagen in der Beschreibung auf ein Kraftwerk schließen lassen, das nicht im Rahmen physikalischer Gesetzte liegt und dem ersten Hauptsatz der Thermodynamik widerspricht.
Die BK stellte zunächst klar, dass ein seinem Wortlaut nach ausreichend offenbarter Anspruch im Sinne der Ausführbarkeit von Art. 83 EPÜ nicht deswegen als nicht ausreichend offenbart bzw. als nicht ausführbar angesehen werden darf, weil die Beschreibung zweifelhafte Passagen enthält. Begründet wurde dies mit der einheitlichen Verwendung des Begriffs „Erfindung“ in den Artikeln 54 (Neuheit), 56 (erfinderische Tätigkeit) und 83 (Ausführbarkeit) EPÜ, wonach jeweils nur die in den Ansprüchen definierte Erfindung zu prüfen ist.
Anschließend sah sich die BK die Patentansprüche und Abbildungen in der Patentanmeldung mit der Bereitschaft, diese auf technisch sinnvolle Weise zu verstehen, an. Im Ergebnis kam die BK zu der Schlussfolgerung, dass die Umsetzung des beanspruchten Kraftwerks in der Praxis keine über Fachwissen hinausgehende Überlegungen verlangt, d.h. Ausführbarkeit im Sinne von Art. 83 EPÜ gegeben ist.
Diese Sichtweise, wonach die Ansprüche per se zählen, geht damit noch einen Schritt weiter als die etablierte Rechtsprechung der BKs, wonach es bei einer Diskrepanz zwischen Beschreibung und Anspruch auf den Anspruch ankommt, d.h. wie der Fachmann den Anspruch ohne Hilfe der Beschreibung verstehen und ausführen würde.
Mit einfachen Worten: Das erfindungsgemäße Ansprüche mit Blick auf die Beschreibung zum Nachteil des Anmelders als nicht ausführbar angesehen werden können, hat sich erledigt. Bei zweifelhaften Passagen in der Beschreibung zählt allein der Wortlaut des Anspruchs, der vom Fachmann mit der Bereitschaft, diesen auf technisch sinnvolle Weise zu verstehen, zu lesen ist.