Zum 26. April 2012 ist Moldawien aus dem Eurasischen Patentübereinkommen ausgetreten. Eurasische Patente oder internationale Patentanmeldungen mit der Benennung von Moldawien für ein Eurasisches Patent und Einreichungstag vor dem 26. April 2012 sind von dem Austritt nicht betroffen, d.h. hier bleibt alles beim Alten. Für jüngere Anmeldungen bleibt nur noch die nationale Benennung von Moldawien außerhalb des Eurasischen Patentübereinkommens.

Dem 1995 in Kraft getretenen eurasischen Patentübereinkommen gehören die vormaligen GUS-Staaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisien, die Russische Föderation, Tadschikistan und Turkmenistan an, nicht hingegen die Ukraine, Georgien, Usbekistan und nunmehr auch Moldawien.

Die wesentliche Vorteile eines Eurasischen Patents gegenüber alternativen nationalen Patentrechten liegen insbesondere darin, dass die Verfahrenssprache vor dem Eurasischen Patentamt mit Sitz in Moskau ausschließlich Russisch ist und das erteilte eurasische Patent nicht mehr in den einzelnen Ländern validiert werden muss. Das Eurasische Patent gilt einheitlich in allen Vertragsländern und eine Übersetzung in die Sprachen der verschiedenen Länder ist nicht erforderlich, was die Kosten in Grenzen hält.