Ein Wort ist nach den Bestimmungen des harmonisierten Markenrechts von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, wenn das Wort beschreibend für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen ist. Für aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Worte hatte der EuGH in seiner Entscheidung „Postkantoor“ (GRUR 2004, 674) festgestellt, dass die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der Waren oder Dienstleistung beschreibt, im Allgemeinen selbst beschreibend ist. An einem beschreibenden Charakter fehle es lediglich dann, wenn der von der Kombination erweckte Eindruck hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenfügung ihrer Bestandteile entsteht. Diese Rechtsprechung des EuGH ist von den Ämtern vielfach herangezogen worden, um die Zurückweisung von Markenanmeldungen zu begründen.

Das zusammengesetzte Wort „CELLTECH“ wurde als Gemeinschaftsmarke angemeldet für die Waren „pharmazeutische und veterinärmedizinische Präparate, Verbindungen und Substanzen sowie Präparate für die Gesundheitspflege“, „chirurgische, ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Apparate und Instrumente“ sowie für die Dienstleistungen „Forschungs- und Entwicklungsdienste; Consulting; alles in Bezug auf die Wissenschaften Biologie, Medizin und Chemie“. Das Harmonisierungsamt hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass „die Wortkombination „CELLTECH“ vom relevanten Verbraucher sofort und eindeutig so verstanden wird, dass sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Zelltechnologie und die im Rahmen dieser Tätigkeiten verwendeten oder durch sie hervorgebrachten Produkte, Geräte und Stoffe bezeichnet“. Der Ausdruck „cell technology“ sei hinreichend deutlich, jede weitere Erklärung sei überflüssig.

Dieser Beurteilung ist der EuGH entgegengetreten (Rechtssache C-273/05 P). Das Harmonisierungsamt habe nicht dargetan, dass die Marke CELLTECH für die in der Anmeldung aufgeführten Waren und Dienstleistungen beschreibend sei. Der Beweis, dass die Zelltechnologie die ihr in der streitigen Entscheidung zugeschriebene wissenschaftliche Bedeutung hat, sei nicht erbracht worden.