Nach langen Beratungen hat der Ständige Ausschuss des chinesischen Volkskongresses nun Änderungen des chinesischen Patentgesetzes beschlossen. Dieses Gesetz enthält auch die Bestimmungen für Gebrauchs- und Geschmacksmuster, so dass auch diese Schutzrechte betroffen sind. Die Änderungen sollen zum 1. Okt 2009 in Kraft treten.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Neuheitsbegriff: Es wird der absolute weltweite Neuheitsbegriff eingeführt. Ausländische offenkundige Vorbenutzungshandlungen zählen damit künftig zum Stand der Technik.
  • Schadensersatz: Die Obergrenze für Schätzungen der Schadenssumme bei Verletzungen wird auf 1.000.000 RMB (rd. 100.000 €) verdoppelt. Rechtsverfolgungskosten können künftig auf den Schadensersatz aufgeschlagen werden.
  • Beweissicherungsverfahren: Gerichte können künftig vor Einleitung des eigentlichen Verletzungsprozesses Beweissicherungsmaßnahmen anordnen.
  • Zwangslizenzen: Der Katalog der Fälle, in denen Zwangslizenzen erteilt werden können, wird erweitert. Insbesondere bei mangelnder Nutzung eines Patents durch den Inhaber ohne triftigen Grund ist nach drei Jahren ab Erteilung und vier Jahren ab Anmeldung die Erteilung einer Zwangslizenz möglich.

Weitere Informationen zu IP-Recht in Ostasien:

https://www.glawe.de/downloads/GDM_IPinOstasien.pdf.