Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf folgenden Rechtsgebieten:

Patente

Patente

Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, wobei Patentschutz grundsätzlich für neue Erzeugnisse und Verfahren möglich ist. Ehe auf Basis einer Patentanmeldung ein Patent erteilt wird, prüft das zuständige Patentamt die Schutzfähigkeit der Erfindung. Die maximale Schutzdauer eines Patents beträgt üblicherweise 20 Jahre ab dem Tag der Einreichung der Patentanmeldung.

Marken

Marken

Marken bieten Schutz für betriebliche Herkunftskennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen. Markenschutz ist nicht nur für Buchstaben- oder Wortkombinationen und grafische Logos, sondern z.B. auch für die dreidimensionale Gestaltung einer Ware selbst oder eine eingängige Erkennungsmelodie möglich. Markenschutz entsteht insbesondere durch eine Eintragung in ein amtliches Markenregister, wobei die anfängliche Schutzdauer von in der Regel 10 Jahren ab dem Anmeldetag der Marke beliebig oft verlängert werden kann.

Designs

Designs

Designs (alte Bezeichnung: Geschmacksmuster) dienen dem Schutz von Farb- und Formgebungen von Erzeugnissen oder Teilen davon. Es lassen sich aber auch zweidimensionale Muster wie etwa grafische Symbole und Schrifttypen schützen. Designschutz entsteht primär durch Eintragung in ein amtliches Design- bzw. Geschmacksmusterregister. Die maximale Schutzdauer für ein Design beträgt üblicherweise 25 Jahre ab Anmeldetag.

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster schützen – ähnlich wie ein Patent – Erfindungen auf allen technischen Gebieten, wobei allerdings grundsätzlich nur Erzeugnisse, nicht jedoch Verfahren geschützt werden können. Gebrauchsmuster werden ohne jegliche Prüfung hinsichtlich der Schutzfähigkeit eingetragen. Die maximale Schutzdauer beträgt im Regelfall 10 Jahre. Gebrauchsmuster können alternativ oder zusätzlich zu Patenten angemeldet werden.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Unlauterer Wettbewerb kann z.B. in irreführender oder unsachlich vergleichender Werbung, dem Plagiieren von Produkten, der Verletzung von Betriebsgeheimnissen oder dem Missbrauch anvertrauter Dokumente bestehen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Unternehmen und Gewerbetreibende vor solch wettbewerbswidrigem Verhalten.

Urheberrecht

Urheberrecht

Durch das Urheberrecht werden insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst vor unerlaubter Verbreitung und Vervielfältigung geschützt. Auch Fotografien, der Quellcode von Computerprogrammen sowie Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen.

Ergänzende Schutzzertifikate

Ergänzende Schutzzertifikate

Für neue Arznei- und Pflanzenschutzmittel sind in der Regel lange Zulassungsverfahren vorgeschrieben, die bereits einen Großteil der Patentlaufzeit aufbrauchen, ohne dass die Innovation wirtschaftlich genutzt werden kann. Um diesen Nutzungsausfall auszugleichen, wurde das ergänzende Schutzzertifikat geschaffen, mit dem der Patentschutz für Arznei- und Pflanzenschutzmittel um bis zu fünf Jahre verlängert werden kann.

Sortenschutz

Sortenschutz

Neu entdeckte oder neu gezüchtete Pflanzen lassen sich als Sorte schützen, wenn sie von verwandten Sorten unterscheidbar sind und bei ihrer Vermehrung homogen und beständig bleiben. Für Sortenschutz ist eine Anmeldung beim zuständigen Sortenamt erforderlich, welches die Sorte dann auch hinsichtlich der Schutzfähigkeit prüft. Die maximale Schutzdauer beträgt regelmäßig 25, bei einigen Nutzpflanzen und Baumarten 30 Jahre.

Halbleitertopographien

Halbleitertopographien

Neuartige dreidimensionale Strukturen von Halbleiterelementen können als Halbleitertopographien geschützt werden. Halbleitertopographien werden nach ihrer Anmeldung ohne inhaltliche Prüfung in ein amtliches Register eingetragen. Die maximale Schutzdauer beträgt im Regelfall 10 Jahre.

Internetrecht

Internetrecht

In Zusammenhang mit dem Internet treten häufig spezifische Fragestellungen aus dem Markenrecht, dem Urheberrecht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf. Internetspezifische Rechtsprobleme betreffen z.B. Domain-Grabbing, das Setzen von Deep-Links auf fremde Seiten und die Verwendung bestimmter Begriffe als Adwords.

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