Nach US-amerikanischem Patentrecht können Patentinhaber von Patentverletzern einen verdreifachten Schadenersatzanspruch (triple damages) geltend machen, wenn der Patentverletzer eine sogenannte „wilful infringement“ begangen hat.
In der Vergangenheit haben US-Gerichte sehr schnell eine „wilfulness“ eine Verletzungshandlung angenommen. Wurde beispielsweise ein Hersteller eines Produktes von einem Wettbewerber auf dessen eigene Patente aufmerksam gemacht, war er grundsätzlich verpflichtet, mit erheblichem Aufwand zu prüfen, ob seine Produkte nicht unter den Schutz der Patente des Wettbewerbes fallen. Zu diesem Zweck musste er sehr kostenaufwendige sogenannte non-infringement opinions eines Anwalts einholen. Versäumte er dies und stellte sich später in einem gerichtlichen Verfahren heraus, dass seine Produkte tatsächlich Patente des Wettbewerbers verletzen, wurde grundsätzlich von einer wilful infringement mit der Folge der Verdreifachung der Schadenersatzansprüche ausgegangen.
Dieser Praxis erteilt der United States Court of Appeals for the Federal Circuit (ein spezialisiertes Berufungsgericht für Patentsachen in den USA) in der Entscheidung “In Re Seagate Technology, LLC“ vom 20. August 2007 eine Absage.
Für der Vorliegen einer wilful infringement reicht es jetzt nicht mehr aus, dass der Patentverletzer im Vorfeld nicht mit der größtmöglichen Sorgfalt (all due care) gehandelt hat, um eine Patentverletzung zu vermeiden. Stattdessen werden klare und überzeugende Beweise verlangt, dass der Patentverletzer nach objektiven Maßstäben unbesonnen und leichtfertig gehandelt hat (objective recklessness).
Diese Entscheidung kann das Kostenrisiko von Unternehmen vermindern, die in den USA wegen Patentverletzung in Anspruch genommen werden. Ihnen droht jetzt nicht mehr eine Verdreifachung des zuerkannten Schadenersatzes lediglich deswegen, weil sie im Vorfeld oder im Zuge der Markteinführung ihres Produktes in den USA sich nicht mit ausführlichen Rechtsgutachten über das Nichtvorliegen einer Patentverletzung abgesichert haben.
Unberührt von diesem Urteil bleiben die außerordentlich hohen Kosten der Führung eines Patentverletzungsprozesses in den USA, die für jede Partei häufig mittlere einstellige Millionenbeträge erreichen.