Mit über zweijähriger Verspätung treten heute am 1. September 2008 die Gesetzesbestimmungen in Kraft, mit denen die „Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Umsetzungsfrist lief eigentlich schon im April 2006 ab, doch das Gesetzgebungsverfahren verzögerte sich immer wieder.
Geändert werden insbesondere das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markengesetz, das Geschmacksmustergesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Sortenschutzgesetz und das Halbleiterschutzgesetz. Alle diese Gesetzeswerke erhalten neue oder angepasste Vorschriften, die die Position von Rechteinhabern bei der Rechtsdurchsetzung verbessern. Wesentliche Punkte sind dabei:
- Beweisrecht: Es gibt von nun an spezielle Vorlage- und Besichtigungsansprüche, die es ermöglichen, bei Verdacht einer Schutzrechtsverletzung an die nötigen Beweismittel zu gelangen. Diese Ansprüche sind, so die neuen Vorschriften ausdrücklich, per einstweiliger Verfügung durchsetzbar. Das vom Landgericht Düsseldorf bereits im Vorgriff auf die Umsetzung der Richtlinie entwickelte „Düsseldorfer Modell“, das dem entspricht, macht damit bundesweit Schule.
- Auskunftsansprüche: In bestimmten Situationen sind künftig auch Nichtverletzer zur Auskunft verpflichtet. Dies wird insbesondere Internetprovider betreffen. Sofern hierbei auf Verkehrsdaten zurückgegriffen werden muss, ist eine Gerichtsentscheidung erforderlich. Vom Verletzer kann unter Umständen auch Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen verlangt werden, so dass erteilte Auskünfte künftig besser zu überprüfen sind (andere Länder sind hier allerdings schon weiter: So kennt man in Österreich und den Niederlanden die Testierung der erteilten Auskunft durch einen externen Gutachter).
- Rückrufanspruch: Schutzrechtsverletzer können verpflichtet werden, bereits vertriebene Ware wieder zurück zu rufen. Auch hier hatte das Landgericht Düsseldorf bereits mit einer vorgreifenden Entscheidung Furore gemacht (s. Beitrag v. 31.3.2008).
- Urteilsbekanntmachung: Dieses in vielen anderen Ländern vergleichsweise übliche Instrument gibt es fortan auch in Deutschland bei Schutzrechtsverletzungen. Die Entscheidung darüber steht allerdings im Ermessen des Gerichts.