Das einheitliche Patentgericht (EPG) verschiebt den Beginn der als „Sunrise Period“ bezeichneten Vorlaufphase, in der für europäische Patente der Ausschluss der Zuständigkeit des EPG bereits vor dessen eigentlichem Start erklärt werden kann („Opt-Out“), um zwei Monate auf den 1. März 2023. Entsprechend wird auch der voraussichtliche Tätigkeitsbeginn des EPGs um zwei Monate auf den 1. Juni 2023 verlegt.
Das EPG erklärt, dass die zusätzliche Zeit den künftigen Nutzern ermöglichen soll, sich auf die starke Authentifizierung vorzubereiten, die – bereits in der „Sunrise Period“ – für den Zugriff auf das Case Management System (CMS) und die Unterzeichnung von Dokumenten erforderlich sein wird. Die Funktionalität des CMS sei bereits positiv getestet worden, den Nutzern soll aber mehr Zeit dafür eingeräumt werden, einen für den Zugriff auf das CMS zugelassenen Zugangsprovider zu finden und geeignete Authentifizierungsinstrumente bereitzustellen.
Von der Verschiebung unberührt werden die vorgesehenen Übergangsmaßnahmen zur Erlangung eines Patents mit einheitlicher Wirkung laut Mitteilung des Europäischen Patentamts wie geplant ab 1. Januar 2023 verfügbar sein. Für europäische Patentanmeldungen, zu denen eine Erteilungsabsicht gemäß einer Mitteilung nach R. 71(3) EPÜ bekundet ist, kann dann zum einen ein früher Antrag auf einheitliche Wirkung gestellt werden, um sofort beim Start des einheitlichen Patentsystems die Eintragung der einheitlichen Wirkung für das Patent zu bewirken. Zum anderen kann eine Verschiebung der Entscheidung über die Erteilung des europäischen Patents beantragt werden, um einheitlichen Patentschutz für ein europäisches Patent erlangen zu können, das ansonsten ggf. vor Beginn des neuen einheitlichen Patentsystems und damit zu früh erteilt worden wäre.