Am 24. September 2007 hat die EU bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum eine Beitrittsurkunde zur Genfer Akte des Haager Übereinkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle hinterlegt. Unternehmen aus der EU können damit ab dem 1. Januar 2008 durch eine einzige Anmeldung Geschmacksmusterschutz in allen Vertragsstaaten der Genfer Akte des Haager Übereinkommens erwerben.
Das ursprünglich im Jahr 1925 abgeschlossene Haager Abkommen wurde mehrfach revidiert und ergänzt. Da nicht alle nachfolgenden Fassungen für alle Vertragsstaaten der vorherigen Fassungen wirksam geworden sind, werden heute verschiedene Fassungen des Haager Übereinkommens nebeneinander angewendet. Von Bedeutung sind insbesondere noch die Londoner Fassung von 1934, die Haager Fassung von 1960, die Stockholmer Ergänzungsvereinbarung von 1967 sowie das Genfer Protokoll von 1975. Für die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise sind die ersten drei Fassungen in Kraft, während das Genfer Protokoll zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert wurde.
Durch den Beitritt der EU wird die Möglichkeit eines Geschmacksmusterschutzes durch eine einheitliche Hinterlegung nur für diejenigen Vertragsstaaten des Haager Verbands eröffnet, in denen das Genfer Protokoll wirksam ist.