Es ist gängige Praxis in Prüfungsverfahren beim Europäischen Patentamt, eine Streichung von Merkmalen des ursprünglich eingereichten Hauptanspruchs (bzw. breitesten unabhängigen Anspruchs) nicht zuzulassen, da dies als eine unzulässige Erweiterung angesehen wird. Zumindest eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes sieht dies anders.
Die Entscheidung T0038/06 bezieht sich auf eine Anmeldung, deren Hauptanspruch ursprünglich auf ein Verfahren zum Eliminieren von Interferenzen gerichtet war und fünf Verfahrensschritte enthielt. Die Prüfungsabteilung war der Auffassung, dass für zumindest zwei der Verfahrensschritte nicht ausreichend dargelegt war, wie diese in die Praxis umzusetzen seien, und wies die Anmeldung zurück.
Im anschließenden Beschwerdeverfahren schloss sich die Beschwerdekammer der Auffassung der Prüfungsabteilung an, war jedoch der Auffassung, dass ein auf ein Verfahren zum Detektieren von Interferenzen gerichteter Hauptanspruch gewährbar wäre. Dieses Verfahren ist nur ein Teil des ursprünglich beanspruchten Verfahrens, so dass drei der Verfahrensschritte aus dem Anspruch gestrichen werden mussten.
Die Beschwerdekammer erachtete dies als zulässig und führt dazu aus, dass „in der Vorerteilungsphase des Verfahrens Dritte, die die veröffentlichte Anmeldung lesen, zu berücksichtigen haben, dass die Ansprüche schließlich auf jeden Aspekt gerichtet werden können, der in der original Anmeldung enthalten ist“ und „dass es klar ist, dass die Detektierung unabhängig von den anderen Schritten durchgeführt werden kann und tatsächlich einen unabhängigen, selbstständigen Prozess darstellt“ und dass es gerechtfertigt ist, „diesen unabhängigen Teil des vollständigen Verfahrens zu isolieren und diesen Aspekt zum Gegenstand eines neuen unabhängigen Anspruchs zu machen“ (Übersetzung aus dem Englischen).
Zumindest diese Beschwerdekammer nähert sich damit der deutschen Anspruchspraxis an, und es wird abzuwarten sein, ob diese Entscheidung einen Einzelfall darstellt oder ob sich damit die Praxis im Europäischen Patentamt ändert.