Das Londoner Übereinkommen ist von einer Reihe von Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens geschlossen worden mit dem Ziel, die nach der Erteilung eines europäischen Patents anfallenden Übersetzungskosten zu vermindern (siehe Beitrag v. 01.02.2008). Diese Staaten verzichten auf die eigentlich im Europäischen Patentübereinkommen vorgesehene Möglichkeit, eine Übersetzung des europäischen Patents in die eigene Landessprache zu verlangen.
Für Finnland tritt das Londoner Übereinkommen am 1. November 2011 in Kraft. Für europäische Patente, die ab diesem Datum mit Wirkung für Finnland erteilt werden, entfällt das Erfordernis einer vollständigen Übersetzung in die finnische Sprache, sofern das Patent in englischer Sprache erteilt wurde oder beim finnischen Patentamt eine englische Übersetzung des Patents eingereicht wurde. Weiterhin gefordert wird aber noch eine Übersetzung der Ansprüche in das Finnische.
Mit Finnland sind nun 17 EPÜ-Vertragsstaaten im Londoner Übereinkommen zusammengeschlossen. Die bisherigen Vertragsstaaten waren Dänemark, Deutschland, Frankreich, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Schweden, Schweiz, Slowenien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.