In der Vorlagesache G1/21 hatte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) die folgende Vorlagefrage nach Artikel 112(1) a) EPÜ zu beantworten:

„Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz mit dem in Artikel 116(1) EPÜ verankerten Recht auf mündliche Verhandlung vereinbar, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten ihre Zustimmung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz gegeben haben?“

Die Große Beschwerdekammer hat diese Frage nun mit „JA“ beantwortet und spricht sich für die Durchführung von mündlichen Verhandlungen per Videokonferenz (VICO) während der Pandemie aus.

Laut der Entscheidung vom 16. Juli 2021 ist bei einem allgemeinen Notfall, der die Möglichkeiten der Beteiligten beeinträchtigt, an einer mündlichen Verhandlung persönlich in den Räumlichkeiten des EPA teilzunehmen, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor den Beschwerdekammern in Form einer VICO mit dem EPÜ vereinbar, auch wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten ihre Zustimmung zu dieser Form gegeben haben. 

Die Große Beschwerdekammer hat sich dabei nicht mit der Frage befasst, ob eine mündliche Verhandlung per VICO ohne die Zustimmung der Beteiligten durchgeführt werden kann, wenn kein allgemeiner Notstand vorliegt. Ferner befasst sich der Beschluss auch nicht mit der Frage, ob eine mündliche Verhandlung per VICO ohne Zustimmung der Beteiligten in Prüfungs- oder Einspruchsverfahren vor den erstinstanzlichen Abteilungen des EPA durchgeführt werden kann. Der Beschluss der Großen Beschwerdekammer gilt somit nicht unmittelbar für mündliche Verhandlungen per VICO vor den Prüfungs- und Einspruchsabteilungen.

In Anbetracht dessen und der Tatsache, dass die Pandemie-Situation in den EPA-Vertragsstaaten und weltweit weiterhin anhält, wird das Amt die Durchführung mündlicher Verfahren durch VICO zunächst einmal gemäß seiner bisherigen Praxis fortsetzen. Inwieweit sich die Situation verändert, wenn die Pandemie vorbei ist, bleibt abzuwarten.

Die mit den Gründen versehene Entscheidung steht noch aus.