Internationale Registrierungen („IR-Marken“) ermöglichen vergleichsweise kostengünstigen Markenschutz im Ausland. Inhaber einer nationalen oder Gemeinschaftsmarke können in einem einzigen Antrag Schutz in einer Vielzahl anderer Länder beantragen. Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) übernimmt die Verteilung dieses „Internationalen Gesuchs“ an die Registrierungsbehörden der einzelnen Länder. Diese haben eine bestimmte Prüffrist, um den Schutz der Marke ggf. zu verweigern. Läuft sie ohne Beanstandung ab, ist die Marke in dem betreffenden Land so geschützt wie eine nationale Marke. – Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt in der enormen Kostenersparnis gegenüber nationalen Markenanmeldungen.
Das IR-Markensystem („Madrider System“) beruht auf zwei unterschiedlichen völkerrechtlichen Verträgen:
- Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken von 1891 („Madrider Markenabkommen“, MMA),
- Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken („Madrider Protokoll“, MMP oder PMMA).
Das MMA ist an sich das kostengünstigere System. Es kennt eine Prüfrist von strikt einem Jahr, setzt aber als nationale „Basismarke“ eine Eintragung voraus. Registrierungen nach dem MMP sind dagegen teurer, weil die Mitgliedsländer Individualgebühren verlangen. Die Prüffrist kann bis zu 18 Monate betragen. Dafür können internationale Gesuche nach dem MMP auch auf Markenanmeldungen gestützt werden, was für die Prioritätswährung von entscheidendem Vorteil sein kann.
Deutschland ist Mitglied beider Verträge. Deutsche Markeninhaber können also von beiden Systemen Gebrauch machen. Das geht aber nicht nach Belieben. Vielmehr stellt eine „Safeguard Clause“ im MMP klar, dass im Verhältnis zu MMA-Staaten ausschließlich das MMA Anwendung findet. Obwohl also z.B. die Schweiz ebenfalls beiden Systemen angehört, können deutsche Anmelder in Bezug auf die Schweiz nur nach MMA anmelden. Es ist also eine nationale Eintragung erforderlich, was für die Wahrung der Priorität schwierig sein kann, wenn sich die Eintragung der Erstanmeldung in Deutschland verzögert.
Vom 1. September 2008 an gilt allerdings das umgekehrte System, d.h. vorrangig ist das MMP. Hintergrund ist, dass die Zahl der MMP-Staaten mittlerweile höher liegt als die der MMA-Länder. So sind z.B. die USA, Japan, Australien, die Türkei, Vietnam, das Vereinigte Königreich, Skandinavien und auch die EU Vertragsstaaten des MMP, nicht aber des MMA. Nur das MMA gilt beispielsweise weiterhin im Verhältnis zu Algerien und Ägypten.
Auf den Beitritt weiterer wichtiger Länder wie Kanada, Brasilien, Argentinien und Mexiko zum MMA oder MMP muss man weiterhin hoffen.