Das europäische Patentamt verlangt gegenwärtig Anspruchsgebühren in Höhe von 45 € für den elften und jeden weiteren Patentanspruch. Gemäß einem Beschluss vom 14. Dezember 2007 werden ab dem 1. April 2008 stattdessen Anspruchsgebühren ab dem 16. Patentanspruch in Höhe von 200 € fällig werden. Ein Jahr später, ab dem 1. April 2009, werden ab dem 51. Patentanspruch sogar 500 € fällig werden. Da diese Gebührenerhöhung zu erheblichen Mehrkosten führen kann, empfiehlt es sich, die bekannten Mittel zur Verringerung der Zahl der Patentansprüche, insbesondere mehrfache Rückbezüge und Aufnahme mehrerer Alternativen in einen Patentanspruch, verstärkt zu nutzen.