Zum 1. Januar 2009 tritt das Europäische Patentübereinkommens (EPÜ) für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in Kraft. Europäische Patentanmeldungen, die ab diesem Datum eingereicht werden, schließen automatisch die Benennung von Mazedonien ein.

Dem EPÜ gehören nach der Erweiterung 35 Vertragsstaaten an. Die bisherigen Vertragsstaaten waren die Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Kroatien, die Schweiz und die Türkei.