Das Londoner Übereinkommen ist von einer Reihe von Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens geschlossen worden mit dem Ziel, die nach der Erteilung eines europäischen Patents anfallenden Übersetzungskosten zu vermindern (siehe Beitrag v. 01.02.2008). Diese Staaten verzichten auf die eigentlich im Europäischen Patentübereinkommen vorgesehene Möglichkeit, eine Übersetzung des europäischen Patents in die eigene Landessprache zu verlangen.

Für Mazedonien tritt das Londoner Übereinkommen am 1. Februar 2012 in Kraft. Für europäische Patente, die ab diesem Datum mit Wirkung für Mazedonien erteilt werden, entfällt das Erfordernis einer vollständigen Übersetzung in die Landessprache. Mit Mazedonien sind nun 18 EPÜ-Vertragsstaaten im Londoner Übereinkommen zusammengeschlossen. Die bisherigen Vertragsstaaten waren Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Schweden, Schweiz, Slowenien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.