Zum 1. Januar 2008 tritt das Europäische Patentübereinkommens (EPÜ) für Norwegen und Kroatien in Kraft. Europäische Patentanmeldungen, die ab diesem Datum eingereicht werden, schließen automatisch die Benennung von Norwegen und Kroatien ein.

Dem EPÜ gehören nach der Erweiterung 34 Vertragsstaaten an. Die bisherigen Vertragsstaaten waren die Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Monaco, die Schweiz und die Türkei.