Kürzlich hat die Afrikanische Organisation für Geistiges Eigentum (OAPI) ihren Beitritt zur Genfer Akte des Haager Übereinkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle erklärt. Der Beitritt wird am 16. September 2008 wirksam. Ab diesem Datum kann der Schutz international registrierter Geschmacksmuster Schutz auf die Mitgliedstaaten der OAPI erstreckt werden.  

Das ursprünglich im Jahr 1925 abgeschlossene Haager Abkommen wurde mehrfach revidiert und ergänzt. Da nicht alle nachfolgenden Fassungen für alle Vertragsstaaten der vorherigen Fassungen wirksam geworden sind, werden heute verschiedene Fassungen des Haager Übereinkommens nebeneinander angewendet. Von Bedeutung sind insbesondere noch die Londoner Fassung von 1934, die Haager Fassung von 1960, die Stockholmer Ergänzungsvereinbarung von 1967 und die Genfer Akte von 1999. Für die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise sind die ersten drei Fassungen in Kraft, nicht aber Genfer Akte. Gleichwohl stehen deutschen Unternehmen seit dem am 1. Januar 2008 erfolgten Beitritt der EU zum Haager Verband die Möglichkeiten der Genfer Akte offen.