Änderungen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Nr. 2016/943) plant der deutsche Gesetzgeber, die auf den Know-how-Schutz gerichteten §§ 17 ff. UWG durch ein neues „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) zu ersetzen. Darin werden die Anforderungen an schutzfähige Geschäftsgeheimnisse und die Reichweites ihres Schutzes neu geregelt, darüber hinaus besondere Verfahrensregeln für die Verfolgung von Rechtsverletzungen eingeführt.

Der Vortrag zeigt schwerpunktmäßig auf, was sich praktisch aus Unternehmenssicht ändert und worauf Unternehmen zur Sicherstellung ihres Know-how-Schutzes besonders achten sollten. Daneben soll kurz beleuchtet werden, inwieweit sich eine Angleichung an das entsprechende US-amerikanische Bundesgesetz (Defend Trade Secrets Act 2016) ergibt.

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