Art. 123(2) EPÜ, Identität der Erfindung und giftige Teilanmeldungen

Die sehr am Wortlaut einer Patentanmeldung haftende Praxis des Europäischen Patentamts bei der Auslegung von Anmeldungstexten bereitet vielen Erfindern und Anmeldern Kopfzerbrechen. Änderungen der Patentansprüche im Prüfungsverfahren stoßen häufig auf Probleme, wenn man sich nicht im Wortlaut auf eine ursprüngliche Offenbarung stützt. Weiterentwicklungen einer Erfindung, die ihren Niederschlag in einer Europäischen Nachanmeldung finden, können die Wirksamkeit der Prioritätsinanspruchnahme gefährden. Dies geht so weit, dass durch die Einreichung einer Teilanmeldung tödlicher Stand der Technik für die Stammanmeldung geschaffen werden kann. Gegenwärtig gibt es Hoffnung, dass sich die strengen Maßstäbe des Europäischen Patentamts etwas liberalisieren. Der Vortrag wird Praktikern Hinweise und Tipps zum Umgang mit dem Europäischen Patentamt und einen Ausblick auf anstehende Veränderungen in der Prüfungspraxis geben.

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