Besichtigungsansprüche bei vermuteter Patentverletzung

Vermutet ein Patentinhaber eine Verletzung, reichen die Informationen aber nicht zum lückenlosen Nachweis, so kann er auf die Besichtigungsansprüche zurückgreifen, die seit September 2008 gesetzlich normiert sind. Besichtigungsansprüche werden in aller Regel per einstweiliger Verfügung durchgesetzt, ohne dass dem mutmaßlichen Verletzer zuvor rechtliches Gehör gewährt wird. Unternehmen müssen also damit rechnen, dass ohne Vorwarnung Anwälte eines Wettbewerbers vor den Werkstoren stehen und überprüfen wollen, ob bestimmte Vorgänge auf dem Werksgelände patentverletzend sind.

Wir erläutern das Verfahren und geben Ratschläge, wie innerhalb der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit zweckmäßig reagiert werden kann.

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