Das EU-Patent und die Europäische Patentgerichtsbarkeit

Die grundsätzliche Entscheidung zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patents und eines EU-Patentgerichts mit Standorten in Paris, London und München ist gefallen. Wir erläutern die Grundstrukturen dieses zukünftigen Patentsystems und weisen auf Chancen und Risiken für Patentinhaber hin.

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