Vorsicht Falle – Die vorgesehene Neufassung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts beabsichtigen eine Neufassung ihrer Verfahrensordnung. Das Beschwerdeverfahren soll zurückgeführt werden auf eine Inhaltskontrolle der bereits in erster Instanz entschiedenen Fragen. Neue Tatsachen, Beweismittel und selbst Argumente sollen nur noch in eng umrissenen Ausnahmefällen zugelassen werden.

Dies wird erhebliche Konsequenzen haben für die angemessene Führung insbesondere von Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem europäischen Patentamt und dessen Beschwerdekammern. Der Vortrag erläutert die vorgesehenen Änderungen und gibt Anregungen, wie zukünftig solche Verfahren sachgerecht vorbereitet und durchgeführt werden können.

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