Chile und Peru haben ihren Beitritt zum Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) erklärt. Der Beitritt von Chile wird am 2. Juni 2009 wirksam, der Beitritt von am 6. Juni 2009. Internationale Patentanmeldungen, die nach diesen Daten eingereicht werden, schließen automatisch die Benennung dieser Länder ein. Es wird damit möglich, nationalen Patentschutz in Chile und Peru aus internationalen Patentanmeldungen abzuleiten. Umgekehrt wird Staatsangehörigen von Chile und Peru sowie jedem, der dort seinen Wohnsitz hat, die Möglichkeit eröffnet, internationale Patentanmeldungen nach dem PCT einzureichen.