Nach mehr als 18 Jahren Verhandlung tritt Russland mit Wirkung zum 22. August 2012 als 156. Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) bei, deren übergeordnetes Ziel freier internationaler Handelsverkehr ist.

Erwartungsgemäß werden nach Russland exportierende Unternehmen von dem Beitritt profitieren, nicht zuletzt weil der russische Einfuhrzoll auf Industriegüter um etwa ein Drittel sinkt. Bisher wurden die meisten ausländischen Waren in Russland wegen hoher Einfuhrzölle mit durchschnittlich 30% Aufschlag gegenüber dem Originalpreis angeboten.

Besonders innovative ausländische, aber auch russische Arzneimittelhersteller profitieren von Russlands Beitritt zu WTO. So wurde der Schutz von Daten aus klinischen Versuchsreihen den WTO-Regeln angepasst wurden. Hersteller von Generika dürfen in den ersten 6 Jahren nicht ohne Zustimmung des Originalherstellers auf dessen Zulassungsunterlagen zurückgreifen, um ihre Nachahmerpräparate ohne Zeitverzug und aufwendigen Versuchen zur Marktzulassung zu bringen. Mit Blick auf die im Arzneimittelsektor übliche Ausschöpfung der maximalen Patentlaufzeit von 20 Jahren und der auch in Russland möglichen Verlängerung der effektiven Schutzdauer des Patents um maximal weitere 5 Jahre durch ein ergänzendes Schutzzertifikat profitieren die innovativen Arzneimittelhersteller auch im besonderen Maße von der erwarteten 2-fachen Reduktion der amtlichen Gebühren für entsprechende Schutzrechte.