Zum 1. Juli 2009 tritt das Europäische Patentübereinkommens (EPÜ) für die Republik San Marino in Kraft. Europäische Patentanmeldungen, die ab diesem Datum eingereicht werden, schließen automatisch die Benennung von San Marino ein.

Dem EPÜ gehören nach der Erweiterung 36 Vertragsstaaten an. Die bisherigen Vertragsstaaten waren die Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Kroatien, Mazedonien, die Schweiz und die Türkei.