Das Londoner Übereinkommen ist von einer Reihe von Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens geschlossen worden mit dem Ziel, die nach der Erteilung eines europäischen Patents anfallenden Übersetzungskosten zu vermindern (siehe Beitrag v. 01.02.2008). Diese Staaten verzichten auf die eigentlich im Europäischen Patentübereinkommen vorgesehene Möglichkeit, eine Übersetzung des europäischen Patents in die eigene Landessprache zu verlangen.

Für Ungarn tritt das Londoner Übereinkommen am 1. Januar 2011 in Kraft. Für europäische Patente, die ab diesem Datum mit Wirkung für Ungarn erteilt werden, entfällt das Erfordernis einer vollständigen Übersetzung in die ungarische Sprache, sofern das Patent in englischer Sprache erteilt wurde oder beim ungarischen Patentamt eine englische Übersetzung des Patents eingereicht wurde. Weiterhin gefordert wird aber noch eine Übersetzung der Ansprüche in das Ungarische.

Mit Ungarn sind nun 16 EPÜ-Vertragsstaaten im Londoner Übereinkommen zusammengeschlossen. Die bisherigen Vertragsstaaten waren Dänemark, Deutschland, Frankreich, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Schweden, Schweiz, Slowenien und das Vereinigte Königreich.