In den USA war ein Verfahren bislang dann dem Patentschutz zugänglich, wenn es zu einem nützlichen, greifbaren und konkreten Egebnis führte („useful, tangible, and concrete result“). Für Geschäftsmethoden konnte nach diesem Kriterium Patentschutz erlangt werden.
Der Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) hat vor einiger Zeit entschieden, dass diese Grenze zu weit sei. Bei einem Verfahren sei stattdessen zu prüfen, ob es entweder an eine spezifische Vorrichtung gebunden sei oder ob es mit der Umwandlung eines Produkts in einen anderen Zustand oder in eine andere Sache einhergehe („machine-or-transformation-test“). Nur wenn das Verfahren eine der beiden Bedingungen erfülle, sei es dem Patentschutz zugänglich (CAFC, Entsch. v. 30.10.2008 – In Re Bilski). Reine Geschäfsmethoden sind danach vom Patentschutz ausgeschlossen. Die Sache ist derzeit in letzter Instanz beim U.S. Supreme Court anhängig. Eine Entscheidung wird für 2010 erwartet.
Das US-Patentamt hat am 24. August 2009 eine neue Interims-Richtlinie für die Prüfung erlassen. Bis zur endgültigen Entscheidung durch den U.S. Supreme Court soll die Prüfung sich nach der Bilski-Entscheidung des CAFC richten.
Nach dem Machine-or-Transformation-Test sind auch reine Softwarepatente vom Patentschutz ausgenommen. Allerdings greift der Ausschluss, wie in der Interims-Richtlinie ausführlich dargelegt ist, bereits dann nicht mehr ein, wenn ein zentraler Schritt des Software-Verfahrens unter Verwendung eines Mikroprozessors durchgeführt wird. Software-Verfahren können in den allermeisten Fällen so formuliert werden können, dass sie diesem Kriterium genügen. Die Prüfungspraxis in Bezug auf Softwarepatente ändert sich durch die Interims-Richtlinie nur geringfügig.