Der plakative Begriff „Trivialpatent“ wird herangezogen, um Patente zu bezeichnen, bei denen der Fortschritt gegenüber dem zuvor verfügbaren Stand der Technik nur sehr klein ist. „Trivialpatente“ sind Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Es wird als Gefahr angesehen, dass finanzstarke Großunternehmen durch eine Vielzahl solcher Patente kleinere innovative Unternehmen in Bedrängnis bringen könnten.
Der Supreme Court als höchstes Gericht der USA hatte sich kürzlich mit einem Patent zu befassen, das in der Berufungsinstanz als patentfähig angesehen worden war (KSR INTERNATIONAL CO. vs. TELEFLEX INC. et al., Entscheidung vom 30. April 2007). Gegenstand des Patents war ein Gaspedal, das zwei Merkmale kombinierte. Zum einen war das Gaspedal verstellbar, um eine bessere Anpassung an Personen unterschiedlicher Größe zu ermöglichen. Zum zweiten wurde die Stellung des Gaspedals nicht auf mechanischem, sondern auf elektronischem Wege an die Motorsteuerung übermittelt. Gaspedale, die eines der beiden Merkmale aufwiesen, waren aus dem Stand der Technik jeweils hinlänglich bekannt; nicht nachgewiesen im Stand der Technik war ein Gaspedal, das beide Merkmale kombinierte.
Das Berufungsgericht kam nach einer sehr formalen Betrachtung der Angelegenheit zu der Auffassung, dass erfinderische Tätigkeit erforderlich sei, um vom Stand der Technik zu dem patentgemäßen Gaspedal zu gelangen. Das Dokument, in dem das verstellbare Gaspedal beschrieben sei, beschäftige sich nicht mit der Signalübertragung. Das Dokument zum Gaspedal mit elektronischer Signalübertragung habe keinen Bezug zu dem Problem, das Pedal an Personen unterschiedlicher Größe anzupassen. Für den Fachmann gebe es also keinen Anlass, die beiden Dokumente miteinander zu kombinieren.
Der Supreme Court hat diese Sichtweise abgelehnt. Eine erfinderische Tätigkeit liege nur dann vor, wenn die Weiterentwicklung mehr sei als eine Kombination bekannter Elemente entsprechend ihren bekannten Funktionen. Bei der Gewährung von Patentschutz müsse berücksichtigt werden, dass die Monopolisierung von Verbesserungen, die lediglich eine normale Weiterentwicklung ohne echte Innovation seien, den Fortschritt bremse und frühere Erfindungen entwerte. Die Entscheidung setzt also ein Signal gegen die Ausbreitung von „Trivialpatenten“.
Nur zur Klarstellung: Bei richtiger Anwendung der deutschen oder europäischen Grundsätze zu erfinderischer Tätigkeit hätte das Patent ebenfalls keinen Bestand gehabt.