Der US-Supreme Court hat sich in seiner Entscheidung No. 08-964 – Bilski vs. Kappos mit der Frage der Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden beschäftigt und klargestellt, dass ein grundsätzliches Erfordernis an Technizität bei Patentanmeldungen – wie es in Deutschland und Europa bekannt ist – im US-Patentgesetz nicht enthalten ist. Jedoch hat er deutlich darauf hingewiesen, dass gerade Anmeldungen betreffend Geschäftsmethoden an dem Patentierungsverbot für abstrakte Ideen und wissenschaftliche Theorien scheitern können.
Anlass für die Entscheidung war eine Patentanmeldung betreffend die Risikoabsicherung von Preisschwankungen bei Rohstoffgeschäften, insbesondere im Energiesektor. Der Hauptanspruch war verfahrensmäßig formuliert, ein nebengeordneter Anspruch betraf die zu Grunde liegende mathematische Formel.
Das US Patent- und Markenamt (USPTO) hat die Anmeldung zurückgewiesen. Als Begründung wurde angeführt, dass das Verfahren zu seiner Ausführung weder eine Vorrichtung benötige, noch dass es über die reine Anwendung einer abstrakten Idee bzw. eine mathematischen Formel hinausgehe, ohne dass ein konkreter, praktischer Anwendungszweck genannt werde. Dem Gegenstand der Anmeldung fehle daher ein „technischer Bezug“. Das USPTO ließ die Patentanmeldung also an einem Erfordernis scheitern, welches in Deutschland und Europa unter dem Erfordernis der „Technizität“ subsumiert wird.
Das „Board of Patent Appeals and Interferences“ hat die Einschätzung des USPTO bestätigt, ebenso wie der „United States Court of Appeals for the Federal Circuit“. Letzterer hat seine Entscheidung insbesondere mit dem sog. „machine-or-transformation test“ begründet, wonach ein Verfahren nur dann patentierbar sei, wenn (1) es mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung ausgeführt werden könne oder (2) es der Umwandlung eines Erzeugnisses diente.
Der „Supreme Court of the United States“ hat mit seiner Entscheidung No. 08-964 – Bilski vs. Kappos klargestellt, dass eine Patentierungsvoraussetzung der Technizität im US-Patentgesetz weder explizit noch implizit enthalten ist. Als Folge darf aus einem negativen Ergebnis des „machine-or-transformation tests“ auch nicht direkt geschlossen werden, dass eine Erfindung grundsätzlich nicht patentfähig sei.
Der US-Supreme Court führt jedoch weiter aus, dass insbesondere bei einem negativen Ergebnis des „machine-or-transformation tests“ das Patentierungsverbot für abstrakte Ideen oder wissenschaftliche Theorien greifen kann. Im vorliegenden Fall werde Schutz für eine Risikoabsicherung von Transaktionen begehrt, wobei es sich um ein im Wirtschaftsbereich weit verbreitetes Prinzip handele. Der US-Supreme Court kam daher zu dem Schluss, die Anmeldung stelle einen Versuch dar, eine abstrakte Idee bzw. eine wissenschaftliche Theorie zu schützen. Ein Patentschutz hierfür ist durch das US-Patentgesetz jedoch explizit ausgeschlossen, weshalb die Zurückweisung der Anmeldung in der Sache berechtigt war.