Mit dem heutigen Tag ist das Haager Abkommen auch für die USA und Japan in Kraft getreten (Genfer Fassung, der mittlerweile auch Deutschland angehört). Damit können Designs (alter Begriff: Geschmacksmuster) mit einer einzigen Anmeldung kostensparend für Deutschland, die EU (s. Beitrag v. 4.10.2007), die USA und Japan geschützt werden. Weitere an diesem System beteiligte Länder sind u.a. die Schweiz, Norwegen, Türkei, Südkorea und die Ukraine.